Manuelle Therapie

Die Manuelle Therapie ist eine Therapieform, die mit äußerster Gründlichkeit funktionelle und statische Einschränkungen von Gelenken analysiert und behebt.

Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Therapie ist das Erkennen von in der Funktion eingeschränkten Extremitäten- oder Wirbelgelenken – sog. Blockierungen. Mittels filigraner Untersuchungstechniken, die ausschließlich mit den Händen des Therapeuten durchgeführt werden, kann so differenziert werden :

  • ob ein Gelenk über- oder unterbeweglich ist
  • welche Struktur für die Dysfunktion verantwortlich ist (Knorpel, Band, Kapsel, Knochen oder Nervensystem)
  • welchem Wirbel genau ein eventueller Bandscheibenschaden zuzuordnen ist, oder ob dieser bescheinigte Bandscheibenschaden gar nicht für die vom Patienten beschriebene Schmerzsymptomatik zuständig ist.

Nach ausführlicher Befundung, die den Fragebefund nach Dauer, Entstehung, Lokalisierung, Verlauf, etc. , Sichtbefund, Tastbefund und schließlich die Funktionsuntersuchung beinhaltet, erfolgt die speziell auf das Beschwerdebild abgestimmte Behandlung.

Hierzu gehören:

  • verschiedene mobilisierende Techniken zur Verbesserung der Gelenkbeweglichkeit – sowohl passiv (durch den Therapeuten) als auch aktiv (zur Eigenbehandlung durch den Patienten)
  • Stabilisierende Techniken, um essentielle Überbeweglichkeiten abzubauen
  • das Erlernen ökonomischer Bewegungsabläufe und die Integration durch Schutzmechanismen aus den Bewegungsmustern herausgenommener Muskeln

Die Manuelle Therapie bietet einerseits das wiederholte langsame Mobilisieren des betroffenen Gelenks, andererseits die sog. Manipulation, deren Vorteil es ist, bei korrekter Ausführung die oft hinderliche Schutzspannung der Muskulatur über dem Gelenk zu umgehen und mittels einer schnell, exakt ausgeführten minimalen Handgrifftechnik des Therapeuten das blockierte Gelenk zu lösen.

Nach abgeschlossener Zusatzausbildung und abgelegter Prüfung sind mehrere Therapeuten unseres Teams zur Abrechnung dieser besonderen Therapieform mit allen gesetzt. Krankenkassen, Unfallversicherungsträgern und Privatkassen berechtigt.

 

Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 15 Minuten
(Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Vor-Nachbereitung der Behandlung)
Wir investieren prinzipiell erheblich mehr Zeit in die Behandlung unserer Patienten, als dieser Richtwert vorgibt.